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Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnis
(Klasse B/B197)

Allgemeines

Ausländische Führerscheine können unter folgenden Voraussetzungen in deutsche Führerscheine umgeschrieben werden:

  1. Wenn der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis diese zu einer Zeit erworben hat, in der er keinen Wohnsitz in Deutschland hatte. Sollte er zuvor schon einen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben, muss die Unterbrechung mindestens 6 Monate betragen haben oder, wenn der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis diese zu einer Zeit erworben hat, in der er eine Schulausbildung oder ein Studium in dem entsprechenden Land absolviert hat.

  2. Wenn der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis eine theoretische und eine praktische Prüfung erfolgreich abgelegt hat. Ausnahmen hierzu erfahren Sie bei den Fahrerlaubnisbehörden.

 

Ausländische Führerscheine werden in Deutschland nur unter oben genannten Umständen anerkannt. Ohne Umschreibung sind die Führerscheine nur 6 Monate ab der Wohnsitzgründung in Deutschland gültig.

Führerscheine aus EU Ländern müssen nicht umgeschrieben werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Stadt München.

Preise

  • Grundbetrag 549,00 €*
  • Übungsfahrt 85,00 €*

    FAHRSTUNDEN ZU JE 45 MIN

  • Theoretische Prüfung 99,00 €*
  • Praktische Prüfung 299,00 €*

    TÜV Gebühren der Prüfungen sind nicht inkludiert.

  • Grundbetrag 549,00 €*
  • Übungsfahrt 85,00 €*

    FAHRSTUNDEN ZU JE 45 MIN

  • Theoretische
    Prüfung
    99,00 €*
  • Praktische
    Prüfung
    299,00 €*

    TÜV Gebühren der Prüfungen sind nicht inkludiert.

*Alle Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Adresse

Neuhausen
Sedlmayrstraße 18
80634 München

Pasing
Gräfstraße 113
81241 München

Öffnungszeiten

Neuhausen
Montag – Freitag
11:00 – 19:00 Uhr

Pasing
Montag – Freitag
17:00 – 19:00 Uhr